Präambel

Das bei DESIGN TRAVEL GmbH München (nachfolgend als DESIGN TRAVEL bezeichnet) im Vordergrund stehende Geschäftskonzept beinhaltet die Ausarbeitung und Realisierung von maßgeschneiderten Reisen, für die von den Kunden ein Agenturhonorar, dessen Höhe sich nach dem jeweiligen Aufwand und einer entsprechenden Individualvereinbarung richtet, zu bezahlen ist. Hierbei tritt DESIGN TRAVEL sowohl als Vermittler von Reisen fremder Veranstalter und als Vermittler einzelner Leistungen fremder Leistungsträger als auch als Veranstalter eigener Reisen auf.

Für beide Arten der geschäftlichen Tätigkeit von DESIGN TRAVEL gelten die unter „A“ abgedruckten Allgemeinen Bedingungen.

Für von DESIGN TRAVEL vermittelte Reisen und Leistungen werden die nachfolgend unter „B" aufgeführten Besonderen Reisebedingungen, für von DESIGN TRAVEL selbst veranstaltete Reisen die unter "C" aufgeführten Besonderen Reisebedingungen zusätzlich zu den unter „A“ geltenden Allgemeinen Bedingungen vereinbart.

A: Allgemeine Bedingungen für von DESIGN TRAVEL vermittelte oder veranstaltete Reisen

  1. Zahlungsbedingungen
    1. Bei Zustandekommen des Reisevertrages wird eine Anzahlung auf den Reisepreis fällig. Diese beträgt 20% des Reisepreises pro Person. Der Reisepreissicherungsschein wird zuvor ausgehändigt.
    2. Der restliche Reisepreis ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen, die weniger als 4 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
    3. Abweichend von der Regelung in Ziffer 2 ist bei Reisen, die unter EUR 75.- pro Person kosten, keine Übernachtung einschließen und weniger als 24 Stunden dauern, der Reisepreis 14 Tage vor Reiseantritt gegen Aushändigung der Reisepapiere fällig.
    4. Das vereinbarte Agenturhonorar sowie Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.
  2. Versicherungen
    1. DESIGN TRAVEL empfiehlt dringend den Abschluss von folgenden Reiseversicherungen: Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisehaftpflicht- und Reisekrankenversicherung einschließlich Ambulanzflug aus dem Ausland sowie Rücktrittskostenversicherung.
  3. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
    1. Die Bekanntgabe der obigen Bestimmungen bei Buchung einer Reise oder Reiseleistung dem Reiseteilnehmer gegenüber bezieht sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Buchung. Unterstellt wird dabei grundsätzlich, dass der Reiseteilnehmer deutscher Staatsangehöriger ist. In der Person des Reiseteilnehmers begründete persönliche Umstände können nicht berücksichtigt werden, sofern sie nicht vom Reiseteilnehmer ausdrücklich mitgeteilt worden sind.
    2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer Änderung dieser Bestimmungen durch die staatlichen Behörden besteht. DESIGN TRAVEL wird, im Rahmen ihrer Möglichkeiten, den Reiseteilnehmer von etwaigen Änderungen schnellstmöglich unterrichten. Dem Reiseteilnehmer wird jedoch nahe gelegt, selbst die Nachrichtenmedien über Änderungen der Bestimmungen in seinem Reiseland zu verfolgen, um sich zeitig auf die geänderten Umstände einstellen zu können. Für eine Verletzung der Pflicht zur Mitteilung einer Änderung der Bestimmungen nach Reisevertragsschluss haftet DESIGN TRAVEL nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
    3. Für seine gesundheitliche Eignung hinsichtlich der Anforderungen der gebuchten Leistung ist der Reiseteilnehmer allein verantwortlich. Im Übrigen weist DESIGN TRAVEL den Reiseteilnehmer darauf hin, dass technische und sanitäre Einrichtungen im Ausland nicht immer den deutschen Standards entsprechen.
    4. Flugzeiten/ -nummern/-routen und -gesellschaften können sich ändern. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, die vorbezeichneten Daten rechtzeitig vor Antritt der Reise und vor Antritt der Rückreise zu überprüfen und rückbestätigen zu lassen.
  4. Datenschutz
    1. DESIGN TRAVEL schützt alle personenbezogenen Daten des Reiseteilnehmers gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung. Die personenbezogenen Daten, die der Reiseteilnehmer DESIGN TRAVEL zur Verfügung stellt, werden nur insoweit verarbeitet bzw. verwendet, als sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind.
  5. Gerichtsstand
    1. Soweit gesetzlich zulässig, wird für Klagen von Reiseteilnehmern gegen DESIGN TRAVEL München als Gerichtsstand vereinbart. Für Klagen von DESIGN TRAVEL gegen Reiseteilnehmer ist grundsätzlich der Wohnsitz des Reiseteilnehmers entscheidend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Personen, die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von DESIGN TRAVEL maßgebend.
  6. Unwirksamkeit
    1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Ebenso wenig hat die Unwirksamkeit einzelner Allgemeiner Geschäftsbedingungen die Unwirksamkeit der übrigen Bedingungen zur Folge. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
  7. Sonstiges
    1. Auf die zwischen dem Reiseteilnehmer und DESIGN TRAVEL abgeschlossenen Vermittlungs- bzw. Reiseverträge findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

B: Besondere Bedingungen für von DESIGN TRAVEL vermittelte Reisen und einzelne Reisebausteine

  1. Anmeldung/Reisebestätigung
    1. DESIGN TRAVEL vermittelt Reisen, die von fremden Unternehmen veranstaltet werden sowie einzelne Reiseleistungen (z.B. Reisebausteine von Reiseveranstaltern, Mietwagen, Ausflüge etc.) fremder Leistungsträger. In allen Fällen werden die fremden Reiseveranstalter bzw. Leistungsträger bei der Buchungsbetätigung bzw. beim Reiseangebot namentlich benannt. An den Vermittlungsauftrag/die verbindliche Buchungsanfrage ist der Reisende 14 Tage ab Zugang derselben beim jeweiligen Leistungsträger gebunden. Die Buchung bzw. die Vermittlung des Vertrages kommt erst mit schriftlicher Bestätigung durch den jeweiligen Leistungsträger zustande. Die bloße Bestätigung, den Vermittlungsauftrag/die Buchungsanfrage erhalten zu haben, stellt noch keinen Vertragsabschluss dar.
    2. Bei Kauf eines Flugtickets der von DESIGN TRAVEL vermittelt wird kommt der Luftbeförderungsvertrag ausschließlich mit der jeweiligen Fluggesellschaft zustande und gelten deren jeweilige allgemeine Geschäftsbedingungen.
  2. Vertragsinhalt
    1. Der Inhalt des vermittelten Vertrages richtet sich ausschließlich nach den jeweiligen Vereinbarungen mit dem Leistungsträger als Vertragspartner des Reiseteilnehmers. Soweit dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, wird der Reiseteilnehmer bei der Vermittlung der Buchung ausdrücklich darauf hingewiesen; die Geschäftsbedingungen werden auf Wunsch übergeben oder zugesandt.
  3. Haftung von DESIGN TRAVEL als Vermittler
    1. DESIGN TRAVEL haftet bei sämtlichen lediglich vermittelten Leistungen nicht für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch die Leistungsträger, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Erbringung der Vermittlung der Reise oder Vermittlung der einzelnen Reiseleistung. Beschreibungen über vermittelte Leistungen der Leistungsträger beruhen ausschließlich auf deren eigenen Angaben, die seitens DESIGN TRAVEL gegenüber den Reiseteilnehmern lediglich übermittelt werden. Keinesfalls stellen diesbezügliche Angaben/Beschreibungen eine eigene Zusicherung von DESIGN TRAVEL gegenüber dem Reiseteilnehmer dar. Dies gilt auch für die von Leistungsträger genannten Preise und Reisetermine. DESIGN TRAVEL bemüht sich aber mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, sicherzustellen, dass die Angaben über Leistungen, Preise und Reisetermine der Leistungsträger aktuell, vollständig und richtig sind. Sollte DESIGN TRAVEL diese Informationspflicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzen, haftet sie für die aus den Fehlinformationen entstandenen Schäden. Für eine lediglich leicht fahrlässige Pflichtverletzung wird nicht gehaftet.
  4. Rücktritt, Mängelanzeige, Kündigung, Schadensersatzansprüche und sonstige Willenserklärungen
    1. Sämtliche empfangsbedürftigen Willenserklärungen des Reiseteilnehmers (Rücktritt, Mängelanzeige, Kündigung, Schadensersatzansprüche etc.) sind von diesem an dessen jeweiligen Vertragspartner zu richten und sind auch erst dann wirksam, wenn sie diesem zugegangen sind. Die Abgabe gegenüber DESIGN TRAVEL hat insoweit keine rechtliche Wirkung, da DESIGN TRAVEL für einen Leistungsträger nicht zustellungsbevollmächtigt oder vertretungsberechtigt ist.
  5. Rücktritt, Umbuchung
    1. Die Umbuchung einer vermittelten Reiseleistung kann nur durch Rücktritt und nachfolgenden Neuabschluss eines Vertrages über eine Reiseleistung erfolgen, es sei denn, dass die Umbuchung innerhalb des Programms desselben Leistungsträger erfolgt und dieser für die Umbuchung gesonderte Regelungen getroffen hat.
    2. Im Fall eines Rücktritts gelten bei der Vermittlung von Reisen durch Fremdveranstalter/Leistungsträger immer deren gültige Stornobedingungen, auf die wir bei Vertragsabschluss hinweisen.
    3. Für Flugpauschalreisen mit Linien- oder Charterfluggesellschaften gelten deren besondere Stornobedingungen. Unabhängig von den jeweils geltenden Stornobedingungen wird von DESIGN TRAVEL eine Gebühr von mindestens EUR 150,- für eine Stornierung bzw. für eine Umbuchung auf eine Ersatzperson erhoben.

C : Besondere Bedingungen für von DESIGN TRAVEL veranstaltete Reisen

  1. Buchung der Reise
    1. Der Reiseteilnehmer ist an seine verbindliche Buchungsanfrage bis zur Annahme durch DESIGN TRAVEL, längstens jedoch 14 Tage ab Zugang derselben bei DESIGN TRAVEL    gebunden. Die bloße Bestätigung des Eingangs der verbindlichen Buchungsanfrage stellt noch keine Vertragsannahme durch DESIGN TRAVEL    dar. Die Buchung der Reise wird für DESIGN TRAVEL erst verbindlich, wenn diese dem Reiseteilnehmer schriftlich von DESIGN TRAVEL bestätigt worden ist.
  2. Preisänderungen
    1. DESIGN TRAVEL ist berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich für DESIGN TRAVEL unvorhersehbar und nach Vertragsabschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile aufgrund von Umständen, die von DESIGN TRAVEL nicht zu vertreten sind, erhöhen oder neu entstehen: Devisen-Wechselkurse; Beförderungstarife und -preise (insbesondere wegen Energiepreisverteuerung); behördliche Gebühren und sonstige behördliche Abgaben für bestimmte Leistungen. Die Preiserhöhungen sind jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt. Eine Preiserhöhung muss zu ihrer Wirksamkeit unverzüglich, spätestens drei Wochen vor Reiseantritt mitgeteilt werden.
    2. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5%, so ist der Reiseteilnehmer berechtigt, ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurückzutreten. Der Reiseteilnehmer kann stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise von DESIGN TRAVEL verlangen, sofern DESIGN TRAVEL in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Reiseteilnehmer aus seinem Angebot anzubieten. Der Rücktritt oder das Verlangen einer Ersatzreise müssen zu ihrer Wirksamkeit unverzüglich gegenüber DESIGN TRAVEL erklärt werden.
  3. Rücktrittskosten vor Reisebeginn/ Umbuchung
    1. Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers bis zum 30. Tag vor Reisebeginn berechnet DESIGN TRAVEL 20 % des Reisepreises als Stornokosten pro Reiseteilnehmer, mindestens jedoch EUR 50,- pro Reiseteilnehmer.
    2. Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers nach dem 30. Tag vor Reisebeginn berechnet DESIGN TRAVEL folgende gestaffelte Stornokosten: bis zum 22.Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises, bis 15 Tage vor Reiseantritt 50% des Reisepreises, bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 75 % des Reisepreises, bis zum 6. Tag vor Reiseantritt 85 % des Reisepreises und bei Nichtantritt der Reise 100% des Reisepreises.
      Sofern im Einzelfall besondere, von den oben genannten, abweichende Stornobedingungen gelten, werden diese dem Reiseteilnehmer vor Abschluss der Buchung mitgeteilt. Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass DESIGN TRAVEL ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderten, oben genannten Pauschalsätze.
    3. Als Stichtag für die Ermittlung der Stornokosten gemäß C Ziffer III. Nummer 1 und 2 gilt der Zugang der Rücktrittserklärung bei DESIGN TRAVEL. Bei Ermittlung der Frist wird der Abreisetag nicht mitgezählt.
    4. Die unter C Ziffer III Nummer 1 bis 3 genannten Bedingungen gelten ebenso für eine Änderung der Buchung (Reiseziel, Abflughafen, Unterkunft, Termin etc.) oder einer Namensänderung bzw. Stellung einer Ersatzperson. Zusätzlich entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Der Veranstalter kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
  4. Höhere Gewalt, Rücktritt/Kündigung durch DESIGN TRAVEL, Mindestteilnehmerzahl
    1. Eine Kündigung des Vertrages durch DESIGN TRAVEL kann erfolgen, wenn nach Vertragsabschluss nicht vor- hersehbare höhere Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc.) die Durchführung der Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt. Auch hierüber wird der Reiseteilnehmer unverzüglich informiert, und die Rücktrittserklärung wird ihm unverzüglich zugeleitet. Den eingezahlten Reisepreis erhält der Reiseteilnehmer zurück. In Fällen höherer Gewalt ist der Reiseteilnehmer ebenfalls zur Kündigung des Vertrages berechtigt.
    2. DESIGN TRAVEL ist außerdem ohne Einhaltung einer Frist zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt, wenn der Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält DESIGN TRAVEL den Anspruch auf den Reisepreis, DESIGN TRAVEL muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die DESIGN TRAVEL aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträger gutgebrachten Beträge.
    3. Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann DESIGN TRAVEL bis 14 Tage vor Reiseantritt vom Reise Vertrag zurücktreten,fallsdieMindestteilnehmerzahlnichterreichtwird.IndiesemFallwirdDESIGNTRAVEL den Reiseteilnehmer unverzüglich über das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl informieren und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuleiten. Den eingezahlten Reisepreis erhält der Reiseteilnehmer unverzüglich zurück.
  5. Abhilfeverlangen, Minderung, Kündigung, Schadensersatz wegen Nichterfüllung
    1. Sofern die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht wird, kann der Reiseteilnehmer Abhilfe verlangen. Das Abhilfeverlangen ist an die Reiseleitung oder die örtliche Vertretung von DESIGN TRAVEL am Zielort zu richten, die in den Reiseunterlagen genau bezeichnet sind. Reiseleitungen bzw. örtliche Vertretungen sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern es möglich und erforderlich ist. Die Abhilfe kann verweigert werden, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Ist eine Reiseleitung oder örtliche Vertretung nicht vorhanden oder erreichbar, ist das Abhilfeverlangen direkt an DESIGN TRAVEL zu richten, soweit dies für den Reiseteilnehmer zumutbar ist.
    2. Der Reiseteilnehmer kann eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen, falls die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden und der Reiseteilnehmer seine diesbezüglichen Ansprüche rechtzeitig innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber DESIGN TRAVEL geltendmacht.
    3. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet DESIGN TRAVEL nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Reiseteilnehmer den Vertrag kündigen. Das gilt auch, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, für DESIGN TRAVEL erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Einer Fristsetzung für die Abhilfe bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von DESIGN TRAVEL    verweigert wird oder die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist.
      DESIGN TRAVEL kann in Fällen einer Kündigung für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
    4. Der Reiseteilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den DESIGN TRAVEL nicht zu vertreten hat.
  6. Ausschlussfrist, Verjährung
    1. Sämtliche vertraglichen Ansprüche des Reiseteilnehmers betreffend Abhilfe, Minderung, Kündigung und Schadensersatz wegen Nichterfüllung (§ 651 c bis § 651 f BGB) sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber DESIGN TRAVEL geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist sind sämtliche Ansprüche ausgeschlossen, es sei denn, der Reiseteilnehmer war nachweislich ohne sein Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert.
      Sämtliche in Absatz 1 vorgenannten Ansprüche verjähren in einem Jahr, wobei die Verjährung einen Monat nach dem Tag der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise beginnt.
  7. Abtretung von Ansprüchen
    1. Die Abtretung von Ansprüchen gegen DESIGN TRAVEL ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei mitreisenden Familienangehörigen.
  8. Haftungsbeschränkungen von DESIGN TRAVEL als Reiseveranstalter
    1. Die Haftung von DESIGN TRAVEL für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt
      1. soweit ein Schaden des Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder
      2. soweit DESIGN TRAVEL für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
    2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch DESIGN TRAVEL gegenüber dem Reiseteilnehmer hierauf berufen.

München im Oktober 2009

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